Getrennter Ehepartner muss Zusammenveranlagung zustimmen
Ehepartner sind auch nach der Trennung einander verpflichtet, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Das hat das OLG Koblenz entschieden.
» ganzen Artikel lesen