Doris Fraccalvieri
 
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Ärztliche Zwangsbehandlung: Genehmigungsfähige Einwilligung des Betreuers?

Wann sind ärztliche Zwangsbehandlungen zulässig? Wann ist die Einwilligung eines Betreuers genehmigungsfähig? Der BGH hat entschieden, dass ein Betreuer nur einwilligen kann, wenn die ärztliche Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Im Streitfall ging es um eine Elektrokrampftherapie eines psychisch Kranken.

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