Erfolglose Auslandsadoption: Ehepaar haftet für Kindesunterhalt
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat bestätigt, dass ein Ehepaar nach einer erfolglosen Auslandsadoption für den Kindesunterhalt haftet. Das Ehepaar, das ein Kind aus Thailand adoptieren wollte, hatte sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit entschieden, das fünfjährige Mädchen doch nicht anzunehmen. Zuvor war eine Erklärung zur Kostenübernahme abgegeben worden.
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