Doris Fraccalvieri
 
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Werdender Vater darf nicht in den Kreißsaal

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass eine Klinik einem künftigen Vater den Zutritt zum Kreißsaal verweigern darf. Demnach ist das Zutrittsverbot vom öffentlich-rechtlichen Hausrecht gedeckt. Das Verbot des Zutritts zum Kreißsaal ist nach dem Gericht rechtmäßig, da es die Ausbreitung des Coronavirus und Erkrankungen von Mitarbeitern und Patienten verhindern kann.

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