Doris Fraccalvieri
 
Zurück

Corona-Eindämmung: Mutter darf Kinder im Kinderschutzhaus besuchen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Hamburger Coronavirus-Eindämmungsverordnung einer Mutter nicht verbietet, ihre in einem Kinderschutzhaus untergebrachten Kinder zu besuchen. Das Gericht monierte die undifferenzierte Folge eines kompletten Kontaktverbots zwischen Eltern und Kindern und fehlende Ausnahmeregelungen für Kinderschutzeinrichtungen.

» ganzen Artikel lesen