Corona-Krise: Gericht setzt Schulpflicht teilweise außer Kraft
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in Hessen die Schulpflicht für Schüler der vierten Klasse der Grundschulen sowie für Schüler weiterer Einrichtungen einstweilen außer Vollzug gesetzt wird. Das Gericht konstatierte im Vergleich zu Schülern, denen aus Infektionsschutzgründen der Schulbesuch bis zum 03.05.2020 untersagt wurde, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
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