Doris Fraccalvieri
 
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Corona: Kein Besuchsverbot für Eltern eines schwerbehinderten Kindes

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eltern eines vierjährigen schwerstbehinderten Mädchens, das in einer Pflegeeinrichtung lebt, ein Besuchsrecht zugesprochen. Damit gesteht das Gericht den Eltern eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Coronaschutzverordnung zu. Der Besuch wurde allerdings nur unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen zugelassen.

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