Familienvater scheitert mit Eilantrag gegen Kita-Notbetrieb
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag eines Familienvaters gegen die Beschränkung des Kita-Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Beeinträchtigungen in der grundrechtlich geschützten Berufsausübung und der allgemeinen Handlungsfreiheit muss der Antragsteller wegen des hohen Gewichts des Gesundheitsschutzes demnach hinnehmen.
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